Durch die Erteilung eines Schutzrechtes kann ein Erfinder bzw. Schopfer einer gewerblich verwertbaren, schopferischen Leistung fur eine bestimmte Zeit das alleinige Verwertungsrecht zugestanden werden. Diese Schutzrechte konnen technische Schutzrechte sein (Patente und Gebrauchsmuster) oder nicht technische (Geschmacksmuster, Marken und Sortenschutz). Diese Kategorien werden in diesem Band behandelt und insbesondere die Verfahren zur Erteilung der Schutzrechte ausfuhrlich erlautert. Ferner erfolgen Ausfuhrungen zur Verwertung und zur Rechtsverfolgung der Schutzrechte und zur supranationalen...
Durch die Erteilung eines Schutzrechtes kann ein Erfinder bzw. Schopfer einer gewerblich verwertbaren, schopferischen Leistung fur eine bestimmte Zeit...