Unbegleitete minderjahrige Fluchtlinge, die die Strapazen der Flucht aus ihrem Heimatland aufgenommen haben, finden sich, einmal in der Bundesrepublik Deutschland angekommen, in einem gesetzlichen Spannungsfeld wieder. Zum einen gelten fur sie, wie fur alle deutschen Kinder und Jugendlichen auch, die rechtlichen Bestimmungen des SGB VIII als Teil des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Zum anderen unterliegen ihre Zukunftschancen hierzulande den gultigen Regelungen des Auslanderrechts. Doch nicht nur die unbegleiteten minderjahrigen Fluchtlinge selbst mussen sich in dieser teilweise brisanten...
Unbegleitete minderjahrige Fluchtlinge, die die Strapazen der Flucht aus ihrem Heimatland aufgenommen haben, finden sich, einmal in der Bundesrepublik...