Nach dem SGB IX sind grundsatzlich alle privaten und offentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplatzen dazu verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschaftigen. Folglich haben sie in der Arbeitswelt eine besondere Stellung. Bei der Beschaftigung schwerbehinderter Menschen sind allerdings spezielle arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten. Sie haben u.a. einen Anspruch auf qualifikationsgerechte Beschaftigung, auf einen behindertenfreundlich gestalteten Arbeitsplatz und ein Recht auf Zusatzurlaub. Des Weiteren unterliegen schwerbehinderte Arbeitnehmer einem Sonderkundigungsschutz....
Nach dem SGB IX sind grundsatzlich alle privaten und offentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplatzen dazu verpflichtet, schwerbehinderte Men...