Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde fur Funktionsverlagerungen ins Ausland erstmals eine eigenstandige Regelung im Gesetz verankert. Statt einer Einzelbewertung der ubertragenen Wirtschaftsguter und erbrachten Leistungen muss nunmehr eine Gesamtbewertung erfolgen. Die neue Vorschrift wurde in Wissenschaft und Praxis heftig kritisiert. Der Gesetzgeber reagierte im Jahr 2010 mit einer weiteren Neuregelung, die es ermoglichen sollte, die Gesamtbewertung zu vermeiden und zur Einzelbewertung zuruckzukehren (sog. Escape- bzw. Offnungsklausel, 1 Abs. 3 Satz 10 Halbsatz 2 AStG). Claudia...
Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde fur Funktionsverlagerungen ins Ausland erstmals eine eigenstandige Regelung im Gesetz verankert. Sta...