Der Minderheitsschutz im Gesellschaftsrecht stellt sich aktueller denn je. In unzahligen Situationen ist die Rechtsstellung uberstimmter Minderheitsgesellschafter beeintrachtigt. Mehrheitsbeschlusse verandern die Struktur der Gesellschaft, fuhren zum Abschluss von Unternehmensvertragen, zum Ausschluss des Gesellschafters, zu Kapitalveranderungen, Vorenthaltung von Gewinn, Borsenruckzug und vielem mehr. Der Minderheitsgesellschafter sieht sich vor allem durch Gesellschafterbeschlusse und Manahmen der Geschaftsleitung in seiner Rechtsstellung unmittelbar und mittelbar beeintrachtigt. Das...
Der Minderheitsschutz im Gesellschaftsrecht stellt sich aktueller denn je. In unzahligen Situationen ist die Rechtsstellung uberstimmter Minderheit...