Dietmar Schulz analysiert, welche Regelungen, die fur die Bilanzierung werbender Unternehmen gedacht sind, die sich nicht in einer Krise befinden, auch zur Feststellung der Uberschuldung angewandt werden konnen. Er untersucht den Tatbestand der Uberschuldung, der aus zwei Merkmalen besteht, einem rechnerischen und einem rechtlichen: der Uberschuldungsbilanz und der Prognose. Auf der Passivseite der Uberschuldungsbilanz geht er dabei vor allem auf die Besonderheiten der Behandlung von Ruckstellungen ein."
Dietmar Schulz analysiert, welche Regelungen, die fur die Bilanzierung werbender Unternehmen gedacht sind, die sich nicht in einer Krise befinden, auc...