Das moderne staatsrechtliche Denken kann die Frage nach der Zugehorigkeit eines Territoriums zu einem groeren Staatswesen nur mit Ja oder Nein beantworten. Im Mittelalter dagegen waren eigentumliche zwischenherrschaftliche Beziehungen, insbesondere lehensrechtlicher Art, entstanden, die sich heutigen Kategorien entziehen. Seit der Entstehung der Nationalstaaten jedoch haben Historiker und Politiker immer wieder versucht, politische Anspruche durch Ruckgriff auf solche vormodernen Herrschaftsverhaltnisse zu legitimieren.
Das moderne staatsrechtliche Denken kann die Frage nach der Zugehorigkeit eines Territoriums zu einem groeren Staatswesen nur mit Ja oder Nein beantwo...