Das Unrecht von 184c StGB unterscheidet sich wesentlich von dem des 184b StGB. 184c StGB ist in erster Linie auf kommerzielle Jugendpornographie ausgerichtet und passt nicht auf die von privater Jugendpornographie und Sexting ausgehenden Gefahren. Die Gefahr von Sexting liegt in der selbstbestimmten Lebensgestaltung und -führung.
Das Unrecht von 184c StGB unterscheidet sich wesentlich von dem des 184b StGB. 184c StGB ist in erster Linie auf kommerzielle Jugendpornog...