Die Verfahrensöffentlichkeit ist wertungsoffen. Zur Klärung des Umfangs der Öffentlichkeit, ist ein verfahrensspezifisches Verständnis erforderlich, welches im Strafverfahren zur Heranziehung der Strafverfahrenszwecke und der Straftheorie führt. Hieraus folgt die Forderung einer erweiterten, regulierten Medienöffentlichkeit.
Die Verfahrensöffentlichkeit ist wertungsoffen. Zur Klärung des Umfangs der Öffentlichkeit, ist ein verfahrensspezifisches Verständnis erforderlic...