Funktionsstörungen auf Abwasserreinigungsanlagen haben häufig die Überschreitung von Überwachungswerten zur Folge und können dadurch zu strafrechtlichen wie abgaberechtlichen Konsequenzen für den Betreiber führen. Eine frühzeitige Information und die Einbindung aller Beteiligten (Dienstvorgesetzte, Wasserbehörde etc. gemäß Alarmplan) bei relevanten Störungen kann helfen, die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Gewässer und die Konsequenzen für den Anlagenbetreiber zu minimieren.In diesem Leitfaden werden Empfehlungen für das Betriebspersonal von Abwasserreinigungsanlagen...
Funktionsstörungen auf Abwasserreinigungsanlagen haben häufig die Überschreitung von Überwachungswerten zur Folge und können dadurch zu strafrech...