Die Abschaffung der Verfallsperre im Zuge der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung zum 1. Juli 2017 hat die Anwendbarkeit der Einziehungsvorschriften für das Steuerstrafrecht zur Folge. Mehrere Nachjustierungen des Gesetzgebers lassen vermuten, dass die Eigenheiten des Steuerstrafrechts bei der Reform nur unzureichend berücksichtigt worden sind. Die dadurch entstandene Schnittmenge zwischen neuem Einziehungsrecht und Steuerstrafrecht ist Gegenstand dieser Arbeit, da neben die klassische Steuereintreibung durch die Finanzämter nun auch Einziehungsentscheidungen durch Strafgerichte...
Die Abschaffung der Verfallsperre im Zuge der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung zum 1. Juli 2017 hat die Anwendbarkeit der Einziehungsvorsc...