Die Aneignungen der Gelder und anderer Waren werden am meisten durch Menschen verübt, die dienstlich über den Besitz des Vermögens (Gelder, Wertpapiere und anderer Waren) verfügen. Habsucht, Unehrlichkeit, Unbescheidenheit, Gesinnungslosigkeit einer Person sind Voraussetzungen ihrer Zuneigung zur Korruption (Bestechung, Aneignung des fremden Vermögens), zur seelischen und körperlichen Ausbeutung bzw. Ausnutzung der anderen Menschen mit der Absicht Gewinn, Vorteile zu erzielen und auch dadurch eine Karriere zu machen. Sollten solche Personen eine Stelle als Leiter (Werk- oder...
Die Aneignungen der Gelder und anderer Waren werden am meisten durch Menschen verübt, die dienstlich über den Besitz des Vermögens (Gelder, Wertpap...
Die Aneignungen der Gelder und anderer Waren werden am meisten durch Menschen verübt, die dienstlich über den Besitz des Vermögens (Gelder, Wertpapiere und anderer Waren) verfügen. Habsucht, Unehrlichkeit, Unbescheidenheit, Gesinnungslosigkeit einer Person sind Voraussetzungen ihrer Zuneigung zur Korruption (Bestechung, Aneignung des fremden Vermögens), zur seelischen und körperlichen Ausbeutung bzw. Ausnutzung der anderen Menschen mit der Absicht Gewinn, Vorteile zu erzielen und auch dadurch eine Karriere zu machen. Sollten solche Personen eine Stelle als Leiter (Werk- oder...
Die Aneignungen der Gelder und anderer Waren werden am meisten durch Menschen verübt, die dienstlich über den Besitz des Vermögens (Gelder, Wertpap...