Für das Land Brandenburg trifft das Landesdisziplinargesetz die wesentlichen Regelungen zu von Landesbeamten begangenen bzw. ihnen vorgeworfenen Dienstvergehen.Die Rechtsanwendung gestaltet sich in der Praxis nicht selten schwierig, besonders in Verwaltungszweigen, in denen nur selten Disziplinarverfahren einzuleiten sind und es an einem entsprechenden Erfahrungswissen fehlt. Bisher konnte dafür nur auf einschlägige Kommentierungen zum Bundesdisziplinargesetz zurückgegriffen werden, soweit das Bundes- und das Landesrecht inhaltlich übereinstimmende Regelungen treffen. Der jetzt...
Für das Land Brandenburg trifft das Landesdisziplinargesetz die wesentlichen Regelungen zu von Landesbeamten begangenen bzw. ihnen vorgeworfenen Dien...