Elektrofachplaner, Bauherr und ausführende Firma müssen sich auf Basis eines geregelten Zusammenwirkens über umzusetzende Forderungen klar werden, z. B. bei sicherheitstechnischen Anlagen im Sinne der Bauordnung und der aus ihr hervorgegangenen Verordnungen.- Verordnungen zur geregelten Zusammenarbeit aller am Bau beteiligten Personen- Fundierter Einstieg in das materielle Bauordnungsrecht der Länder- Wichtige Inhaltspunkte zu den Themen Vertragsgestaltung beim Ingenieurvertrag, Leistungsverzeichnis, Angebot, Auftrag, Aufmaß und Rechnungsstellung- Darstellung von Merkmalen, Anforderungen...
Elektrofachplaner, Bauherr und ausführende Firma müssen sich auf Basis eines geregelten Zusammenwirkens über umzusetzende Forderungen klar werden, ...