Zwingende Voraussetzung der Zulassung eines neuen Arzneimittels ist dessen vorherige klinische Prufung. Diese ist jedoch - trotz der hohen Sorgfaltsanforderungen - mit gesundheitlichen Risiken fur die Studienteilnehmer verbunden. Zur Kompensation prufungsbedingter Gesundheitsschaden sieht die (deutsche) Rechtsordnung eine Kombination von Ersatzanspruchen gegen die Beteiligten der klinischen Arzneimittelprufung und die gem. 40 Abs. 1 S. 3 Nr. 8, Abs. 3 AMG abzuschliessende Probandenversicherung vor. Dieses kombinatorische System als Teilaspekt des Probandenschutzeswird im Rahmen der...
Zwingende Voraussetzung der Zulassung eines neuen Arzneimittels ist dessen vorherige klinische Prufung. Diese ist jedoch - trotz der hohen Sorgfaltsan...