Die Verfasserin nimmt zunächst eine Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Person zu den übrigen Selbständigen und den Arbeitnehmern vor, einschließlich der verschiedenen in Rechtsprechung und Literatur diskutierten Methoden der Definition des Arbeitnehmers. Anschließend beleuchtet sie - unter besonderer Berücksichtigung der analogen Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften - die für den Tatbestand der arbeitnehmerähnlichen Person einschlägigen Rechtsfolgen.§Da das Arbeitsrecht weder direkt noch analog anwendbar ist und die Vorschriften für Selbständige keinen ausreichenden...
Die Verfasserin nimmt zunächst eine Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Person zu den übrigen Selbständigen und den Arbeitnehmern vor, einschlieÃ...