Die Publikation begründet ein neues Rechtsgebiet: die Lehre von Sterben und Tod, die »juristische Thanatologie«. Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht werden zusammengedacht und in ein Gespräch mit anderen Wissenschaften gebracht, insbesondere der Philosophie. Es geht um »das Recht gegen den Tod« (Tötungsdelikte in Straf- und Zivilrecht), »das Recht auf den Tod« (Sterbehilfe, Suizid, Beihilfe zum Suizid, Tötung auf Verlangen), »das Recht des Todes« (Definition des Todes) und »das Recht der Toten« (Status des Leichnams, Obduktion, Transplantation, Bestattungsrecht,...
Die Publikation begründet ein neues Rechtsgebiet: die Lehre von Sterben und Tod, die »juristische Thanatologie«. Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und V...