Der Gebrauch von illegalen Substanzen gehörte vor der Inhaftierung für mindestens die Hälfte der Personen zum Alltag. Für diese Inhaftierten ist der übliche Weg zur Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung eine Entwöhnungsbehandlung im Rahmen des 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Jedoch liegt die Erfolgsquote dieser Maßnahme seit Jahrzehnten bei nur rund 50 %, das heißt, die Hälfte der Teilnehmenden bricht die Therapie vorzeitig ab. In dieser Arbeit wurde eine Stichprobe von inhaftierten Personen untersucht, die aus der Haft heraus eine Entwöhnungsbehandlung z.B. im Rahmen des ...
Der Gebrauch von illegalen Substanzen gehörte vor der Inhaftierung für mindestens die Hälfte der Personen zum Alltag. Für diese Inhaftierten ist d...