Im alltaglichen Sprachgebrauch bezeichnet Tarifautonomie gemeinhin das Recht der Tarifpartner, ohne staatliche Einmischung die Tauschbedingungen fur ihre M- glieder am Arbeitsmarkt zu regeln. Diesem Verstandnis entsprechend hat sich der Staat der Einmischung in die Ausgestaltung der kollektiven Arbeitsbeziehungen vollkommen zu enthalten. Ihm kommt lediglich die Aufgabe zu, einen institut- nellen Rahmen, eben einen Konfliktrahmen, fur diese autonome Regelung zur V- fugung zu stellen, in dem die kollektiven Arbeitsmarktakteure die widerspruchlichen Interessen ihrer Mitglieder temporar zu...
Im alltaglichen Sprachgebrauch bezeichnet Tarifautonomie gemeinhin das Recht der Tarifpartner, ohne staatliche Einmischung die Tauschbedingungen fur i...