Wer ein Werk geschaffen, ein Buch geschrieben, ein Bild gemalt oder einen Film gedreht hat, hat ein Recht darauf, dass stets klar ist, dass dieses Werk seines oder ihres ist und dass es nicht ohne seine oder ihre Zustimmung verändert werden oder benutzt werden darf. Das Urheberrecht schützt das Werk, aber auch die Persönlichkeitsrechte der Urheber:innen - und nicht zuletzt auch die Profite der Verlage oder Medienunternehmen aus der Nutzung dieser Rechte, die die Urheber:innen an sie abgetreten haben. Schon in Keilschrift auf einem Tontäfelchen aus dem alten Sumer erhebt ein Koch Anspruch...
Wer ein Werk geschaffen, ein Buch geschrieben, ein Bild gemalt oder einen Film gedreht hat, hat ein Recht darauf, dass stets klar ist, dass dieses Wer...