Der Einigungsvertrag fügt einen Abs. 2 in Art. 135a GG ein. Danach kann ein Bundesgesetz bestimmen, daß Verbindlichkeiten der DDR sowie Verbindlichkeiten, die mit dem wiedervereinigungsbedingten Übergang von Vermögenswerten auf Bund, Länder und Gemeinden im Zusammenhang stehen oder die auf Maßnahmen der DDR beruhen, nicht oder nicht in voller Höhe zu erfüllen sind. Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist es, den Regelungsgehalt des Art. 135a Abs. 2 GG zu entschlüsseln sowie zu überprüfen, ob die Aufnahme des Art. 135a Abs. 2 GG in das Grundgesetz formell und materiell...
Der Einigungsvertrag fügt einen Abs. 2 in Art. 135a GG ein. Danach kann ein Bundesgesetz bestimmen, daß Verbindlichkeiten der DDR sowie Verbindlichk...
Das Lehrbuch "Europarecht" wendet sich sowohl an Studierende mit dem Pflichtfach Europarecht als auch an Schwerpunktstudierende. Es ist schließlich ebenso als Nachschlagewerk für die juristische Praxis geeignet, da es einen schnellen Zugang zur Materie ermöglicht. Die Neuauflage wurde gründlich überarbeitet und ist auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Aus Rezensionen zu Vorauflagen: "Der Haratsch/Koenig/Pechstein ist im wahrsten wie im übertragenen Sinne ein Schwergewicht unter den Lehrbüchern des Europarechts." Sebastian Felz...
Das Lehrbuch "Europarecht" wendet sich sowohl an Studierende mit dem Pflichtfach Europarecht als auch an Schwerpunktstudierende. Es ist schließlich e...