Das Friedhofs- und Bestattungsrecht unterliegt ausschließlich der Gesetzgebungskompetenz der Länder und regelt einerseits das Friedhofswesen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung der Gemeinden und andererseits das Bestattungswesen als Teil des Ordnungsrechts.Mit der 3. Auflage des Kommentars zum Bestattungsgesetz Baden-Württemberg werden die jüngsten Änderungen im Bestattungsgesetz abgebildet. Mit Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse vom 11.02.2020 (GBl. S. 37) erfolgen formelle Änderungen zum Bürokratieabbau. Mit Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom...
Das Friedhofs- und Bestattungsrecht unterliegt ausschließlich der Gesetzgebungskompetenz der Länder und regelt einerseits das Friedhofswesen als Pfl...