Obwohl wettbewerbsbeschrankende Absprachen bereits 1997 mit Schaffung des 298 StGB unter Strafe gestellt wurden, fand dieser Paragraph sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung kaum Beachtung. Ungeklart ist vor allem die Frage der Akzessorietat zum Kartellrecht. Kann eine solche bejaht werden, bietet 298 StGB eine effektive Moglichkeit die an einer Absprache Beteiligten zu bestrafen und Absprachen im Rahmen von Submissionen wirksam zu begegnen. In der Praxis konnten die Gerichte vor allem auf die, durch das Bundeskartellamt oder die Kommission ermittelten Fakten zuruckgreifen, so...
Obwohl wettbewerbsbeschrankende Absprachen bereits 1997 mit Schaffung des 298 StGB unter Strafe gestellt wurden, fand dieser Paragraph sowohl in der L...