Der Autor zeigt die Aufwertung der Betriebsautonomie und die einhergehende Abkehr des Arbeitsrechts von der Vertragsfreiheit auf, exemplarisch am Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei übertariflichen Zulagen gemäß §87 Abs. 1 Nr.10 BetrVG.§Statt diese Norm anhand ihres Zwecks der Gewährleistung innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit auszulegen, ist deren Reichweite anhand des Systems der arbeitsrechtlichen Gestaltungsfaktoren und ihrer Autonomiebereiche, also Individual-, Unternehmens- und Tarifautonomie zu bestimmen. Das Arbeitsverhältnis findet seine Grundlage in der Privatautonomie...
Der Autor zeigt die Aufwertung der Betriebsautonomie und die einhergehende Abkehr des Arbeitsrechts von der Vertragsfreiheit auf, exemplarisch am Mitb...