Die Flexibilisierung der Arbeitsordnung ist bereits seit längerer Zeit ein arbeitsrechtlicher Modebegriff, in bezug auf die betriebsverfassungsrechtliche Organisation und deren Anpassung an sich stetig ändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen durch Tarifvertrag jedoch erst seit kurzem.§Die Autor befaßt sich eingehend mit der gegenwärtigen gesetzlichen Situation, welche vornehmlich durch §3 BetrVG geprägt ist. Es wird aufgezeigt, in welchem Maße die im übrigen im wesentlichen als unabänderbar eingestuften Organisationsstrukturen des Betriebsverfassungsgesetzes durch Tarifverträge...
Die Flexibilisierung der Arbeitsordnung ist bereits seit längerer Zeit ein arbeitsrechtlicher Modebegriff, in bezug auf die betriebsverfassungsrechtl...