Die Verdeckungsabsicht ist - neben der Heimtücke und den niedrigen Beweggründen - das wohl umstrittenste Mordqualifikationsmerkmal in §211 StGB. Bis heute ist es nicht gelungen, dieses Tatbestandsmerkmal auf eine allseits anerkannte und befriedigende Weise auszulegen. Selbst innerhalb des BGH scheinen die Meinungen geteilt zu sein. Dieser Eindruck drängt sich jedenfalls auf, wenn man die divergierenden Entscheidungen der einzelnen Senate zur Verdeckungsabsicht betrachtet.§Mit der hier vorgelegten Untersuchung unternimmt der Autor den Versuch aufzuhellen, wie ein rechtspolitisch höchst...
Die Verdeckungsabsicht ist - neben der Heimtücke und den niedrigen Beweggründen - das wohl umstrittenste Mordqualifikationsmerkmal in §211 StGB. Bi...