Ausgehend von dem bereits im Redaktionsgang des BGB festgestellten Problem der Unbestimmtheit des in unterschiedlichen Regelungsbereichen des Schuld-, Familien- und Erbrechts verwendeten Rechtsbegriffes der "ordnungsmäßigen Verwaltung", ist es das Ziel der Arbeit, den dogmengeschichtlichen Hintergrund des Terminus zu erhellen, seine Funktionen in den einzelnen Anwendungsbereichen darzustellen und einen Weg zu seiner Konkretisierung aufzuzeigen.§Der sich kritisch gegen generalisierende Präzisierungsansätze wendende Autor vertritt dabei die Ansicht, daß ein allgemeines, durch...
Ausgehend von dem bereits im Redaktionsgang des BGB festgestellten Problem der Unbestimmtheit des in unterschiedlichen Regelungsbereichen des Schuld-,...