Auslandseinsätze der Bundeswehr stellen ein fortwährend aktuelles Thema dar, das auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Bereits im Jahre 1994 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Auslandseinsätze zwar zulässig sind, aber der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Parlaments unterliegen. Ohne Zustimmung des Bundestages darf die Bundeswehr nicht im Ausland eingesetzt werden. 2004 kam der Gesetzgeber endlich der verfassungsgerichtlichen Forderung nach einer gesetzlichen Ausgestaltung des Zustimmungsverfahrens nach und verabschiedete das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das...
Auslandseinsätze der Bundeswehr stellen ein fortwährend aktuelles Thema dar, das auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Bereits im Jahre...