Zur Beurteilung von Werbeaussagen wird im Wettbewerbsrecht seit einiger Zeit auf das Leitbild des verständigen Durchschnittsverbrauchers abgestellt. Umstritten ist, ob und inwieweit dieses Leitbild auch für das Strafrecht gilt. Sind unverständige Verbraucher zukünftig vom Rechtsgüterschutz ausgeschlossen? Stellen Angaben wie Hollywood-Lifting-Bad aus taufrischen Frischzellenextrakt , das im Blitztempo von nur zwölf Bädern wieder schlank, straff und jung formen soll, und zwar mit 100%iger Figurgarantie, für ein völlig wirkungsloses Produkt entgegen früherer höchstrichterlicher...
Zur Beurteilung von Werbeaussagen wird im Wettbewerbsrecht seit einiger Zeit auf das Leitbild des verständigen Durchschnittsverbrauchers abgestellt. ...