Die Interessen der Beschäftigten mit Behinderungen und der schwerbehinderten Beschäftigten nehmen in erster Linie die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) wahr. Auch die Betriebsräte und Personalräte sind dazu verpflichtet - sogar mit deutlich umfangreicheren Befugnissen. Mit dem Lexikon »Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z« sind alle für ihre Aufgaben gut gewappnet. Die erweiterte 8. Auflage behandelt zahlreiche neue Stichwörter: - Homeoffice- Mobile Arbeit- Videokonferenzen und digitale SBV-Arbeit- Behindertengleichstellungsgesetz - Qualifikationschancengesetz-...
Die Interessen der Beschäftigten mit Behinderungen und der schwerbehinderten Beschäftigten nehmen in erster Linie die Schwerbehindertenvertretungen ...