Anders als viele rechtsstaatlich und demokratisch verfasste Staaten verharrt Deutschland noch immer auf einer nur beschränkten Aktenöffentlichkeit (§ 29 VwVfG), obwohl das Grundgesetz dem einfachen Gesetzgeber durchaus den Spielraum eröffnet, auch ein grundsätzlich allgemeines Akteneinsichtsrecht einzuführen. Aufgrund der Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union und der damit verbundenen Pflicht zur Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie (90/313/EWG) erlangt die Debatte eine neue Dynamik, die auch durch den Ruf der friedlichen Revolution des Jahres 1989 nach mehr...
Anders als viele rechtsstaatlich und demokratisch verfasste Staaten verharrt Deutschland noch immer auf einer nur beschränkten Aktenöffentlichkeit (...