Der Autor befasst sich in der vorliegenden Arbeit mit dem innerstaatlichen Rang von Menschenrechtsverträgen im deutschen Recht. Diese nehmen nach der herrschenden Meinung innerstaatlich nur den Rang eines einfachen Gesetzes ein.§Dabei wird jedoch nicht beachtet, dass den Menschenrechten eine besondere Bedeutung für die Legitimität staatlichen Handelns zukommt. Vor diesem Hintergrund stellt sich jedoch die Frage, ob die Einordnung der internationalen Menschenrechte auf Gesetzesebene deren Bedeutung hinreichend Rechnung trägt und ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist.§Nils Sternberg...
Der Autor befasst sich in der vorliegenden Arbeit mit dem innerstaatlichen Rang von Menschenrechtsverträgen im deutschen Recht. Diese nehmen nach der...