Die Diskrepanz zwischen Steuerwerten und den entsprechenden Verkehrswerten fuhrt in der Erbschaft- und Schenkungsteuer immer wieder zu Problemen. Unabhangig von der generellen Frage der Verfassungsmassigkeit der geltenden Bewertungsregeln stellt der BFH nun die Bewertung einseitiger Sachleistungsanspruche in Frage. Es ist nicht mehr sicher, ob durch Sachvermachtnis begrundete, einseitige Anspruche auch weiterhin mit dem Steuerwert zu bewerten sind oder ob in Zukunft der meist hohere gemeine Wert, also der Verkehrswert des vermachten Gegenstandes den Anspruchswert reprasentieren soll. Im...
Die Diskrepanz zwischen Steuerwerten und den entsprechenden Verkehrswerten fuhrt in der Erbschaft- und Schenkungsteuer immer wieder zu Problemen. Unab...