Durch das "Gesetz zur Bekämpfung des Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität" vom 15. Juli 1992 wurde die Vermögensstrafe in §43a des StGB eingefügt. Danach kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen als Strafe auf die Zahlung eines Geldbetrages erkennen, dessen Höhe durch den Wert des Vermögens des Täters begrenzt ist. Formal zeigt sich diese Sanktion zwar als Geldstrafe. Materiell aber verbirgt sich dahinter nichts wesentlich anderes als die Strafe der anteiligen oder totalen Vermögenskonfiskation.§Im Rahmen der ihre Einführung...
Durch das "Gesetz zur Bekämpfung des Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität" vom 15. Juli 1992 wurde die Ve...