Keine Bestimmung des gesetzlichen Güterstandes ist so umstritten wie Paragraph 1365 BGB. Nach dieser Vorschrift kann ein Ehegatte Rechtsgeschäfte über sein gesamtes Vermögen nur abschließen, wenn der andere Ehegatte einwilligt. Andernfalls ist der jeweilige Vertrag nach Paragraph 1366 Abs. 4 BGB unwirksam. Bei der Einführung des gesetzlichen Güterstandes am 1.7.1958 war vor allem der Anwendungsbereich strittig. Heute sind diese Probleme weitgehend geklärt. Offen sind hingegen noch eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von nach Paragraphen 1365, 1366 BGB...
Keine Bestimmung des gesetzlichen Güterstandes ist so umstritten wie Paragraph 1365 BGB. Nach dieser Vorschrift kann ein Ehegatte Rechtsgeschäfte ü...
Gedächtnis ist eine vernachlässigte Kategorie der soziologischen Theorie und das ist umso erstaunlicher, wenn man sich die Virulenz des Gedächtnisthemas in der Diskussion um die Durchsetzung neuer Medien anschaut. Ziel und Aufgabe dieser Arbeit ist es zu zeigen, dass sich aus system- und netzwerktheoretischen Vorarbeiten, die mit den Namen Luhmann, Latour und White verbunden sind, eine Heuristik soziologischer Gedächtnisanalysen entwickeln lässt, die dieses Defizit beheben kann.
Gedächtnis ist eine vernachlässigte Kategorie der soziologischen Theorie und das ist umso erstaunlicher, wenn man sich die Virulenz des Gedächtnist...