Unter den verbrecherischen Befehlen des Dritten Reiches nimmt der »Kommissarbefehl« eine herausragende Stellung ein. Er machte dem deutschen Ostheer schon im Vorfeld des Überfalls auf die Sowjetunion Kriegsverbrechen offen zur Pflicht: Gefangene Polit-Offiziere aller Ebenen waren als »Träger des Bolschewismus« »grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen«. Bis heute noch wird in der Öffentlichkeit bestritten, dass die Wehrmacht diesen berüchtigten Führererlass über »Einzelfälle« hinaus befolgt hat. Sie hat ihn befolgt, tausendfach, das ist die sorgfältig belegte Antwort...
Unter den verbrecherischen Befehlen des Dritten Reiches nimmt der »Kommissarbefehl« eine herausragende Stellung ein. Er machte dem deutschen Ostheer...