Vor allem seit dem Kinderschändungsprozess von Worms ist die Frage, ob eine audiovisuelle Fernvernehmung im Strafprozess möglich und sinnvoll ist, in die breitere juristische Diskussion eingegangen. Seit 1998 ist diese Diskussion als §247a Bestandteil der Strafprozessordnung. Die Norm fristet seit ihrer Schaffung jedoch kaum mehr als ein Kümmerdasein, was nicht zuletzt an ihrer dogmatischen Konzeption, vor allem aber auch an einer gewissen Abneigung der juristischen Praxis gegenüber technischen Hilfsmitteln liegt.§P. Rieck versucht diese Norm, §247a StPO, dogmatisch zu durchdringen und...
Vor allem seit dem Kinderschändungsprozess von Worms ist die Frage, ob eine audiovisuelle Fernvernehmung im Strafprozess möglich und sinnvoll ist, i...