Die Klärung von Eignungszweifeln dient im Fahrerlaubnisrecht dem Grundprinzip der Verkehrssicherheit. Grundlage dafür ist die aus Artikel 2 Abs. 2 GG folgende und für alle staatlichen Instanzen geltende Schutzpflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit aller Menschen in Deutschland vor Bedrohungen umfassend zu schützen. Um andere Verkehrsteilnehmer:innen effektiv vor Risiken durch ungeeignete oder nicht mehr geeignete Fahrzeugführer:innen zu schützen, muss es rechtsstaatliche Verfahren geben, die als profunde und sachliche Entscheidungsgrundlagen für die Entscheidungen...
Die Klärung von Eignungszweifeln dient im Fahrerlaubnisrecht dem Grundprinzip der Verkehrssicherheit. Grundlage dafür ist die aus Artikel 2 Abs. ...