Bereits im vergangenen Jahrhundert begannen die neueren rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzungen um den rechtfertigenden Notstand. Seitdem ist der Strafrechtswissenschaft bewut, da dieses Rechtsinstitut stark irregulare Zuge aufweist. Worin diese Irregularitat liegt, macht ein vergleichender Blick auf die Notwehrregelung deutlich.
Wer sich in einer Notlage befindet, darf zwangsweise auf Rechtsguter eines Dritten zugreifen. Notwehr- und Notstandsrecht gestatten das. Die Eingriffsbefugnis erweist beide Regelungen als Ausnahmen vom Grundsatz des...
Bereits im vergangenen Jahrhundert begannen die neueren rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzungen um den rechtfertigen...