Bereits im vergangenen Jahrhundert begannen die neueren rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzungen um den rechtfertigenden Notstand. Seitdem ist der Strafrechtswissenschaft bewut, da dieses Rechtsinstitut stark irregulare Zuge aufweist. Worin diese Irregularitat liegt, macht ein vergleichender Blick auf die Notwehrregelung deutlich.
Wer sich in einer Notlage befindet, darf zwangsweise auf Rechtsguter eines Dritten zugreifen. Notwehr- und Notstandsrecht gestatten das. Die Eingriffsbefugnis erweist beide Regelungen als Ausnahmen vom Grundsatz des...
Bereits im vergangenen Jahrhundert begannen die neueren rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzungen um den rechtfertigen...
In der deutschsprachigen Diskussion über die Legitimation von Strafe hat sich in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Trendwende vollzogen. Die Auffassung, daß auch die avancierteste der Präventionstheorien, die Lehre von der positiven Generalprävention, die in sie gesetzten Erwartungen nicht habe erfüllen können, gewinnt an Boden. Konsequenterweise wendet sich das wissenschaftliche Interesse wieder verstärkt den Vergeltungslehren zu. Michael Pawlik weist nach, daß sowohl die Abkehr von den präventiven als auch die erneute Hinwendung zu den retributiven Straftheorien berechtigt...
In der deutschsprachigen Diskussion über die Legitimation von Strafe hat sich in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Trendwende vollzogen. Die Auf...