Mit der Privatisierung der Telekommunikation nach Art. 87f GG stellt sich der Staat der Aufgabe, die Leistungsverwaltung Fernmeldewesen in einen privatwirtschaftlich verfaßten Wettbewerb zu überführen. Die staatliche Bestimmung der Wettbewerbsbedingungen überantworten die §66 ff. TKG der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Der Autor untersucht, inwiefern diese Behörde unabhängig gestellt ist. Dazu geht er den organisationsrechtlichen Beziehungen der Behörde zu den regulierten Unternehmen, dem Bund, den Ländern und der Europäischen Gemeinschaft nach.§Unter dem...
Mit der Privatisierung der Telekommunikation nach Art. 87f GG stellt sich der Staat der Aufgabe, die Leistungsverwaltung Fernmeldewesen in einen priva...