Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte, vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt "denkmalgerechte" Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung.§Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht...
Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte, vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkm...