Detterbeck, Klaus Renzsch, Wolfgang Schieren, Stefan
Kein Gegenstand veranlasste haufiger die Anderung des Grundgesetzes als die bundesstaatliche Ordnung. Der Verfassungsgesetzgeber sah sich immer wieder veranlasst, in einer sich dynamisch wandelnden Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft, aber auch unter den Herausforderungen von deutscher Einheit, von Europaisierung und Globalisierung die Zuweisung von staatlichen Aufgaben und offentlichen Mitteln neu zu justieren. Abseits dieser formalen Anderungen erweist sich Politik im Bundesstaat auch in dem Sinne als dynamisch, weil sie Wege der Aufgabenerfullung und Problemlosung auch jenseits...
Kein Gegenstand veranlasste haufiger die Anderung des Grundgesetzes als die bundesstaatliche Ordnung. Der Verfassungsgesetzgeber sah sich immer wieder...