In unserer modernen Rechtsordnung erkennt der Staat das vorrangige Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung an, wacht gleichzeitig aber über das kindliche Wohl. Maßgeblich zuständig für das "staatliche Wächteramt" ist das Jugendamt, dem das achte Sozialgesetzbuch eine breite Palette abgestufter Verhaltensmöglichkeiten an die Hand gibt. In den letzten Jahren berichteten die Medien zunehmend von spektakulären Fällen häuslicher Kindesvernachlässigungen und -misshandlungen, bei denen nicht selten auch ein Vorwurf gegen das zuständige Jugendamt laut wurde. Daniel R. Kronseder geht der...
In unserer modernen Rechtsordnung erkennt der Staat das vorrangige Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung an, wacht gleichzeitig aber über das kin...