Ziel der vorliegenden Arbeit ist nicht allein die Darstellung des Rechtsinstituts in beiden Rechtsordnungen, sondern darüber hinaus die Feststellung gemeinsamer Topoi, die als Grundlage für ein einheitliches, europäisches Verjährungskonzept dienen können.§Im Zuge seiner Untersuchung der kollidierenden Interessen bzw. Grundrechte des Gläubigers und des Schuldners stellt der Autor die eigentlichen Zwecke des Rechtsinstituts der Verjährung fest. Die Überprüfung der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Verjährung und die Übertragung der Ergebnisse auf das europäische...
Ziel der vorliegenden Arbeit ist nicht allein die Darstellung des Rechtsinstituts in beiden Rechtsordnungen, sondern darüber hinaus die Feststellung ...