Der Glaube, daß der Mensch eine Funktion seiner rechtlichen Verhältnisse ist, führt notwendig zu der Forderung, daß man die Rechtsordnung humanisieren muß, um dem Menschen zu seinem von Natur aus guten Wesen zu verhelfen. Die Selbstverwirklichung des Menschen ist der Kern aller Rechtsordnung geworden. Erziehung zur Selbstverwirklichung des Menschen wird mit aufklärerischer Begeisterung neu als rechtliches Programm verkündet. Nun sollte es eine Reform geben, das Recht sollte weiter säkularisiert und vermenschlicht, es sollte human werden. Je vielfältiger und komplizierter unser Dasein...
Der Glaube, daß der Mensch eine Funktion seiner rechtlichen Verhältnisse ist, führt notwendig zu der Forderung, daß man die Rechtsordnung humanisi...