Anstelle der herkommlichen Konzeption der Unternehmensmitbestimmung durch Gesetz ermoglicht der Gesetzgeber fur die Ausgestaltung der Arbeitnehmermitbestimmung in der Europaischen Aktiengesellschaft (SE) den Abschluss einer individuell auf das Unternehmen zugeschnittenen Vereinbarung. Erst wenn die Vereinbarungsparteien zu keiner Einigung finden, greift unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Auffangregelung ein, die die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE sichert. Im Gegensatz zu den bisher gefuhrten Diskussionen und Untersuchungen zur Mitbestimmungsvereinbarung besteht nun...
Anstelle der herkommlichen Konzeption der Unternehmensmitbestimmung durch Gesetz ermoglicht der Gesetzgeber fur die Ausgestaltung der Arbeitnehmermitb...