Im Rahmen der Reform des deutschen Handelsrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sollen die Vorschriften der Konzernrechnungslegungspflicht geandert werden. Davon betroffen ist auch die Behandlung von Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities). Mit der Neufassung des 290 Abs. 1 HGB mochte der Gesetzgeber in Hinblick auf diese bilanztechnisch problematischen Konstrukte zukunftige Skandale a la Enron verhindern und klare Strukturen schaffen. Dadurch soll eine verstarkte Konsolidierung von SPE in den Konzernabschluss und damit eine Annaherung an die IFRS erreicht...
Im Rahmen der Reform des deutschen Handelsrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sollen die Vorschriften der Konzernrechnungslegu...