Krankheit und Armut bedingen sich gegenseitig, und das Klientel rechtlicher Betreuung ist meist von beidem betroffen. Hinzu kommt haufig noch die "soziale Behinderung." Auch wirkt oftmals Uberschuldung als weiterer, tragischer Belastungsfaktor. Krisenhafte Entwicklungen sind deshalb die Regel. Haufig befindet sich der Betreute bei Betreuungsubernahme in einer schweren, existenzgefahrdenden Krise. Sofortige Interventionen sind notwendig, um die "Abwartsspirale" aufzuhalten. Ublicherweise ist eine psychische Storung "Anlasserkrankung" fur die Betreuerbestellung. Der/die rechtliche BetreuerIn...
Krankheit und Armut bedingen sich gegenseitig, und das Klientel rechtlicher Betreuung ist meist von beidem betroffen. Hinzu kommt haufig noch die "soz...