Der BGH hat in zwei Urteilen vom 1. Dezember 1999 erstmals entschieden, dass die Befugnisse, die mit den vermögenswerten Teilbereichen von Persönlichkeitsrechten verbunden sind, auf die Erben des verstorbenen Rechtsträgers übergehen. Damit ist es dem Gericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung gelungen, Schadensersatzansprüche der Erben wegen einer Verletzung der vermögenswerten Persönlichkeitsrechte des Erblassers zu begründen.§Die Autorin legt einen ersten Schwerpunkt darauf, die dogmatische und rechtspolitische Berechtigung dieser Rechtsfortbildung zu überprüfen und...
Der BGH hat in zwei Urteilen vom 1. Dezember 1999 erstmals entschieden, dass die Befugnisse, die mit den vermögenswerten Teilbereichen von Persönlic...