Die EG-Grundfreiheiten sind mächtige Instrumente gegen Beschränkungen der grenzüberschreitenden Wirtschaftsfreiheit durch die Mitgliedstaaten. Können sich die einzelnen Wirtschaftsteilnehmer damit aber auch gegen Beschränkungen von privater Seite wehren?§Die Rechtsprechung zu dieser "Drittwirkung der Grundfreiheiten" läßt eine klare Linie vermissen. Die umfassende Auslegung der Normen zeigt aber, daß sie auch unter Privaten - also im klassischen Bereich des Privatrechts - wirken müssen. Hierbei sind allerdings einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus dem...
Die EG-Grundfreiheiten sind mächtige Instrumente gegen Beschränkungen der grenzüberschreitenden Wirtschaftsfreiheit durch die Mitgliedstaaten. Kön...